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Lebenslange Freiheitsstrafen im Pflegeheim-Prozess

Der BGH hat das Urteil des LG Frankenthal im Prozess wegen der Tötung und Misshandlung von Bewohnern eines Pflegeheims in Lambrecht, mit dem lebenslange Freiheitsstrafen gegen drei ehemalige Mitarbeiter verhängt wurden, bestätigt.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass eine 27-jährige Pflegerin und zwei Pflegehelfer im Alter von 25 und 49 Jahren zwei Bewohnerinnen ermordet sowie Senioren gequält und bestohlen haben. Im ersten Fall erstickte der 25-Jährige eine 85-Jährige während einer Nachtschicht Ende Dezember 2015 mit einem Kissen. Den Tipp dazu hatte ihm die 27-Jährige von zu Hause aus per Chat gegeben. Im zweiten Fall spritzten die beiden Männer einer 62-jährigen Bewohnerin so viel Insulin, dass sie starb. In einem dritten Fall spritzten die 27-Jährige und der 49-Jährige einer Seniorin Insulin und Morphin. Die 89-Jährige überlebte. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ging das LG Frankenthal hier nicht von einem Mordversuch, sondern von gefährlicher Körperverletzung aus, weil keine Tötungsabsicht zu erkennen gewesen sei.

Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts ganz überwiegend verworfen.

Die Verurteilung der drei Angeklagten wegen Mordes, Misshandlung von Schutzbefohlenen u.a. zu lebenslangen Freiheitsstrafen ist damit rechtskräftig. Die teilweise Abänderung des Urteils durch den BGH betrifft lediglich den Schuldspruch bzw. die Einzelstrafen hinsichtlich zweier der zahlreichen angeklagten Einzeltaten und berührt daher die Verurteilung als solche nicht mehr. Das Verfahren ist daher durch die Entscheidung des BGH beendet.

Pressemitteilung des LG Frankenthal v. 16.10.2019

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