Strafverteidigung für Ärzte

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich bundesweit Ärzte und Apotheker und bin für Fragestellungen auf dem Gebiet des Arztstrafrechts und des Medizinstrafrechts der richtige Ansprechpartner.

Droht Ihnen ein Strafverfahren? Nicht warten – handeln!
Ermittlungsverfahren gegen Ärzte oder Apotheker können oft existenzielle Folgen haben, da bereits eine Verurteilung zu einer entsprechenden Geldstrafe den Entzug der Approbation zur Folge haben kann. Nicht nur bei einer strafrechtlich rechtskräftigen Verurteilung, sondern auch ohne eine solche sind weitreichende Konsequenzen denkbar.

Nehmen Sie schnell anwaltliche Hilfe in Anspruch
Das Agieren im Strafverfahren kann – auch im Rahmen von weiteren Verfahren (Stichwort Ärztekammer) – eine wichtige Rolle spielen. Aus diesem Grund müssen Äußerungen, Stellungnahmen und ähnliches auch im Licht möglicher späterer Verfahren gesehen werden. Eine möglichst frühzeitige Einbindung des Verteidigers ist daher besonders wichtig, denn der Arzt kann im Regelfall die Weiterungen nicht abschätzen. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf – rufen Sie unverbindlich an oder schreiben Sie mir, wenn Sie mehr wissen möchten. Profitieren Sie von über 20 Jahren Berufserfahrung und lesen Sie gerne auch hier meine Bewertungen auf www.anwalt.de.

In Arztstrafverfahren benötigt der Mandant in erster Linie einen Strafverteidiger, der mit dem Ablauf eines Ermittlungsverfahrens vertraut ist. So geht es beispielsweise bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung um strafrechtlich relevante Fragen. Da der Staatsanwalt in der Regel kein medizinisches Vorwissen hat, bedient er sich bei der notwendigen Klärung medizinischer Fragen eines Gutachters. Durch meine enge Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Medizinrecht und Ärzten aus verschiedenen Fachbereichen ist gewährleistet, daß auch mögliche medizinrechtliche Fragestellungen, kompetent durch Fachanwälte für Medizinrecht abgeklärt werden können.

Referent zum Thema Arztstrafrecht
Als Referent bin ich bundesweit tätig und bilde andere Rechtsanwälte fort. Im Rahmen des Fachanwaltskurses Medizinrecht bei der ARBER-Seminaren referiere ich den strafrechtlichen Teil.
Lesen Sie auch hier aktuelle Beiträge zum Thema Arztstrafrecht in meinem Blog.

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich bundesweit ausschließlich Ärzte und Apotheker und bitte daher von Patientenanfragen abzusehen.