Mittwoch, 22. Februar 2012
 

Für Fragestellungen auf dem Gebiet des Arztstrafrechts und des Medizinstrafrechts bin ich als Verteidiger der richtige Ansprechpartner.

Als Strafverteidiger sind mir die Abläufe eines Strafverfahrens bestens bekannt.
In Arztstrafverfahren benötigt der Mandant in erster Linie einen Strafverteidiger, der mit dem Ablauf eines Ermittlungsverfahrens vertraut ist. So geht es beispielsweise bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung um strafrechtlich relevante Fragen. Da der Staatsanwalt in der Regel kein medizinisches Vorwissen hat, bedient er sich bei einer notwendigen Klärung medizinischer Fragen eines Gutachters. Durch meine enge Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Medizinrecht ist darüber hinaus gewährleistet, daß auch mögliche medizinrechtliche Fragestellungen, kompetent durch Fachanwälte für Medizinrecht abgeklärt werden können. 
Weitere Informationen zu der Kanzlei, mit der ich eng und vertrauensvoll zusammenarbeite finden Sie unter www.medizinanwaelte.de.

Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltsvereines und in der Vereinigung hessischer Strafverteidiger.




 

Marc von Harten
Fachanwalt für Strafrecht

Bad Homburg
Louisenstraße 84
61348 Bad Homburg vor der Höhe
Telefon: (0 61 72) 66 28 00
Telefax: (0 61 72) 66 28 01

Frankfurt am Main
OpernTurm
60306 Frankfurt am Main
Telefon: (0 69) 6 67 74 84 59
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ffm@arzt-strafverteidiger.de

 


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