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Freitag, 27. Januar 2012 |
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Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht auf dem Gebiet des Arztstrafrechts bundesweit für Ärzte, Mediziner und Apotheker tätig. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte oder auch Apotheker können oft existenzielle Folgen haben, denn ein solches staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren bedroht möglicherweise die wirtschaftliche Existenz des Arztes, da bereits eine Verurteilung zu einer entsprechenden Geldstrafe den Entzug der Approbation des Arztes zur Folge haben kann. Nicht nur bei einer strafrechtlich rechtskräftigen Verurteilung, sondern auch ohne eine solche sind weitreichende Konsequenzen denkbar. Was auch immer Du tust, tue es klug und bedenke das Ende: Das Agieren des Arztes im Strafverfahren kann auch im Rahmen von weiteren Verfahren (Stichwort: Ärztekammer) eine Rolle spielen. Aus diesem Grund müssen Äußerungen, Stellungnahmen und dergleichen auch im Lichte möglicher späterer Verfahren gesehen werden. Eine möglichst frühzeitige Einbindung des Verteidigers ist daher besonders wichtig, denn der Arzt kann im Regelfall die Weiterungen nicht abschätzen. Eine einmal getätigte Äußerung und sei sie nach Meinung des Arztes auch noch so "richtig" kann ihn später teuer zu stehen kommen. Bearbeitet werden in meinem Strafverteidigerbüro auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG). Hier sind insbesondere die Strafvorschriften des § 95 AMG und des § 96 AMG, sowie die Bußgeldvorschrift des § 97 AMG zu erwähnen. |
Marc von Harten Bad Homburg |
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